Bei uns in Österreich sieht es mit Organspenden etwas anders aus als in Deutschland (siehe Anhang):
§ 62a. Entnahme von Organen oder Organteilen Verstorbener zum Zweck der Transplantation.
(1) Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene, oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter, eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Die Entnahme darf nicht zu einer die Pietät verletzenden Verunstaltung der Leiche führen.
(2) Die Entnahme darf erst dann durchgeführt werden, wenn ein zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt den eingetretenen Tod festgestellt hat. Dieser Arzt darf weder die Entnahme noch die Transplantation durchführen. Er darf an diesen Eingriffen auch sonst nicht beteiligt oder durch sie betroffen sein.
(3) Die Entnahme darf nur in Krankenanstalten vorgenommen werden, die die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 lit. a und c bis g erfüllen.
(4) Organe oder Organteile Verstorbener dürfen nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein, die auf Gewinn gerichtet sind.
§ 62b. Angaben über die Person von Spendern bzw. Empfängern sind vom Auskunftsrecht gemäß § 11 Datenschutzgesetz, BGBl.Nr. 565/1978, ausgenommen
Quelle:
http://www.oepc.at
D.h. in Österreich ist jeder Organspender, bei uns gibt es Verfügungen, dass Du kein Organ spenden willst!
Das mit dem Handel von Organen ist ein schreckliches Delikt. Ich habe schon mehrere Berichte darüber gesehen, wo arme Leute für ein "Butterbrot" Nieren verkaufen und die "Organmafia" macht aus der Not ein Geschäft. Wenn das jemand freiwillig macht, weil er jemand damit helfen will ohne dafür etwas anzunehmen, so ist das etwas anderes.
lg Brigitte