app.24 hat geschrieben:Die Verschärfung nutzt den Reisenden nicht. Unser Staat hat die Fürsorgepflicht eingeschränkt. Der Reisende fährt jetzt praktisch auf eigene Gefahr. Die Reiseveranstalter wurden geschont, da keine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Kostenloses stornieren nicht möglich. Passiert wirklich etwas und unser Staat kann uns nicht helfen, dann wird es heißen, haben wir euch vorher gesagt.
Moin,
Reisende fuhren schon immer auf eigene Gefahr. Wieviele gibt es denn, die trotz Warnungen irgendwo hin fahren. Außerdem hat sich die Situation doch garnicht geändert.
Oder wollt ihr mir erzählen, dass die Verhaftungen nicht aufgrund eines Tatverdachtes bzw. Haftbefehles erfolgten.
Außerdem ist die PKK in der Türkei als terroristische Vereinigung eingestuft und verboten. Wer sagt denn, dass Amnesty International "Mitarbeiter" nicht verbotenerweise Kontakt aufgenommen haben.
Auch Amnesty International hat keine Immunität und unterliegt auch nicht diplomatischem Schutz.
Ich finde unser Außenminister hat sich sehr weit mit seiner Erklärung aus dem Fenster gelegt.
Aus Welt.de vom 21.07.17:
..........Diese Woche entschied ein türkisches Gericht, dass sechs Menschenrechtsaktivisten unter dem absurden Vorwand der Unterstützung einer Terrororganisation weiter in Untersuchungshaft bleiben. ................
.............Vier weitere Personen, gegen die jedoch weiter ermittelt wird, wurden unter Auflagen freigelassen. Ihre Bewegungsfreiheit wurde eingeschränkt, und sie müssen sich dreimal wöchentlich bei der Polizei melden. Unter den jetzt Inhaftierten befindet sich die Direktorin der türkischen Sektion von Amnesty International, Idil Eser. ................
Aus
http://www.amnesty-tuerkei.de/wiki/Hauptseite :
"Amnesty fordert die
sofortige bedingungslose Freilassung aller Journalisten aus der Untersuchungshaft in der Türkei."
Meines Erachtens bildet sich diese Nichtregierungsorganisation recht viel ein.
..........Amnesty International befürchtet, dass Nuriye Gülmen und Semih Özakça zwangsernährt werden könnten. Paragraf 82 des Gesetzes Nr. 5275 über die Durchführung von Urteilen gestattet es den Gefängnisbehörden, auf Entscheidung der Gefängnisärzte hin Gefangene im Hungerstreik zwangszuernähren...............
Wenn es dem türkischen Strafvollzugsrecht eintspricht, muss ich bei meinem Verhalten dieses vorher überlegen. Sollen die Behörden der Türkei die Hungerstreikenden sterben lassen ? Wie groß wäre dann der Aufschrei ? !."Amnesty fordert:
Schreiben Sie bitte E-Mails, Faxe oder Luftpostbriefe mit folgenden Forderungen......................"
Amnesty "fordert" von mir als Website-Besucher etwas ?? Was bilden die sich ein ?Nur mal so zum Nachdenken und eigener Bewertung von einigen Organisationen.
Gruß
Yilmaz